AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Händler Online Teile Austausch System H.O.T.A.S sowie der dazugehörigen Module. Nachfolgend sind - vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Regelung - die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für das unter der Dienstleistung H.O.T.A.S. angebotene Teilemarketing durch die CC CarConsult GmbH geregelt.
§ 1 Allgemeines/Geltungsbereich
CC CarConsult unterhält unter Einsatz von Internet einen virtuellen Marktplatz für Ersatzteile und Überbestandsteile (H.O.T.A.S.) sowie für Fahrzeuge (CarTrader), auf dem Angebot und Nachfrage zusammengeführt werden.
Die Annahme und Ausführung aller Aufträge, also insbesondere die Einstellung von Angeboten in H.O.T.A.S. als auch die Bearbeitung von Nachfragen erfolgt ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen. Durch Erteilung von Einstellaufträgen oder Nachfragen an CC CarConsult gelten diese Bedingungen als verbindlich für den Geschäftsverkehr mit CC CarConsult vereinbart, solange diese Bedingungen nicht durch neue Bedingungen ersetzt werden. Entgegenstehende Bedingungen des Vertragspartners gelten nur, soweit sie als solche schriftlich von CC CarConsult anerkannt worden sind. Zu ihrem Ausschluss bedarf es keines ausdrücklichen Widerspruchs.
§ 2 Leistungen von H.O.T.A.S. / CarTrader
(1) Interessenten, die über einen Internetzugang verfügen, können die Informationen der Vertragspartner/Teilnehmer 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr über die H.O.T.A.S. -Datenbank abrufen. CC CarConsult gewährleistet dabei eine hohe Erreichbarkeit des Servers. Ausgenommen sind Zeiten, in denen Server aufgrund von Problemen, die nicht im Einflussbereich von CC CarConsult liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter usw.) oder aufgrund von technischen Problemen vorübergehend gestört sind.
(2) CC CarConsult bietet seine Leistungen den Vertragspartnern/Teilnehmern zu den Preisen der jeweils aktuellen Preisliste an. Hierbei wird die Nutzung von H.O.T.A.S. immer standortbezogen für einen Betrieb gewährt und abgerechnet. Jeder Betrieb muss für die Nutzung einen eigenen Zugang beantragen und von CC CarConsult erhalten haben. Ein Austausch bzw. die Zurverfügungstellung des Zugangs zu H.O.T.A.S. ist unter den Betrieben an verschiedenen Standorten nicht erlaubt. Einzelnen Betrieben ist es auch in einem Verbund oder Konzern nicht gestattet, ihren Zugang an andere Betriebe zwecks Nutzung weiterzugeben. Jeder Betrieb hat für seinen Standort einen eigenen Zugang zu beantragen und die mit dem gewährten Zugang verbundenen Kosten gemäß der jeweiligen aktuellen Preisliste zu zahlen. Sollte ein Vertragspartner gegen diese Nutzungsbestimmung verstoßen, kann CC CarConsult den Vertrag fristlos kündigen. Unabhängig von der Kündigung kann CC CarConsult die Nutzungsbeiträge, die dadurch entgangenen sind, dass einem Dritten unberechtigterweise der Zugang zu H.O.T.A.S. ermöglicht wurde, von dem Vertragspartner verlangen.
(3) CC CarConsult ist berechtigt, andere Firmen oder deren Produkte und Dienstleistungen auf dem Webserver darzustellen. CC CarConsult behält sich vor, den Einsatz von Techniken seitens des Teilnehmers zu untersagen, die den Server übermäßig stark belasten könnten.
(4) CC CarConsult unterstützt auf Wunsch den Teilnehmer bei der Erstellung einer Schnittstelle zwischen H.O.T.A.S. und seinem Händlersystem. Die Erstellung einer solchen Schnittstelle erfolgt zu Lasten des Teilnehmers.
(5) Die Teilnehmer erhalten Login und Passwort von CC CarConsult, zu dessen Geheimhaltung sie sich verpflichten. Eine Weitergabe an andere Betriebe ist untersagt.
(6) Dem Teilnehmer wird dringend empfohlen, stets eine aktuelle Sicherheitskopie der hinterlegten Daten anzulegen und unabhängig vom Server aufzubewahren.
§ 3 Leistungen des Teilnehmers
(1) Für die mit CC CarConsult vereinbarten Leistungen zahlt der Teilnehmer die Preise gemäß der jeweils aktuellen Preisliste. Alle vereinbarten Pauschalen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Für den Fall, dass der Teilnehmer seine Zahlungsverpflichtung nicht rechtzeitig erfüllt, schuldet er vom Fälligkeitszeitpunkt an zusätzlich Zinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB).
(2) Der Teilnehmer verpflichtet sich, die an CC CarConsult zu übermittelnden Informationen über das Angebot sorgfältig und wahrheitsgemäß zusammen zu stellen und in H.O.T.A.S. spätesten nach 12 Tagen zu aktualisieren.
(3) Alle Informationen, Firmenzeichen, Texte, Programme und Bilder unterliegen dem Urheberrecht. Sie sind, soweit keine anderen Eigentumsrechte bestehen, Eigentum von CC CarConsult. Die Weiterverarbeitung und Nutzung in Medien aller Art ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von CC CarConsult gestattet.
(4) Der Teilnehmer verpflichtet sich, bei der inhaltlichen Gestaltung des eingestellten Angebotes bestehende gesetzliche Vorschriften, insbesondere urheberrechtliche, wettbewerbsrechtliche, namensrechtliche und datenschutzrechtliche Bestimmungen einzuhalten. Er ist verpflichtet, CC CarConsult von jeder Inanspruchnahme Dritter, die aus einer Verletzung dieser Verpflichtung resultiert, freizustellen und CC CarConsult alle aus der Verletzung etwaig entstehenden Schäden zu ersetzen, so dass CC CarConsult schadlos gehalten wird.
§ 4 Zustandekommen und Dauer des Vertrages, Kündigung
(1) Das Vertragsverhältnis entsteht mit dem Online-Versand des Formulars "Verbindlichen Online Anmeldung" und ist ohne Unterzeichnung wirksam.
(2) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Wenn eine Mindestlaufzeit vereinbart wurde, kann der Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt werden. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, so setzt sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit fort und es gilt eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende.
(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund für die Kündigung des Vertrages durch CC CarConsult gelten insbesondere ein Verstoß des Teilnehmers gegen gesetzliche Verbote, die Fortsetzung sonstiger Vertragsverstöße nach Abmahnung oder eine Änderung der rechtlichen oder technischen Standards im Internet, die es H.O.T.A.S. unzumutbar machen, Leistungen ganz oder teilweise weiter zu erbringen.
§ 5 Gewähr
CC CarConsult gibt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit weitergegebener Informationen. CC CarConsult vermittelt bei der Zusammenführung von Teilnehmern und Nachfragern die jeweils an CC CarConsult gegebenen Informationen. H.O.T.A.S. kann dabei keine eigene Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit der an CC CarConsult gegebenen Information übernehmen. H.O.T.A.S. prüft auch nicht die Identität der Teilnehmer oder Nachfrager.
Eine Haftung von CC CarConsult im Zusammenhang mit der Unrichtigkeit weitergegebener Informationen und aus einer Bestellung nicht gelieferter Teile sowie nicht bezahlter Rechnungen aus einer Bestellung erfolgt nicht.
§ 6 Speicherung von Daten
Sämtliche von den Vertragspartnern/Kunden an CC CarConsult gegebenen Daten werden von CC CarConsult in H.O.T.A.S. zu den vorstehend genannten Zwecken gespeichert, verarbeitet und an die Vertriebspartner der CC CarConsult weitergegeben. Der Vertragspartner/Kunde ist hiermit einverstanden.
§ 7 Haftung von CC CarConsult
Soweit nicht in den vorhergehenden Bestimmungen die Haftung abweichend geregelt ist, haftet CC CarConsult für Schäden, welche nicht das Leben, den Körper und die Gesundheit betreffen, nur bei einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verursachung.
§ 8 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
CC CarConsult behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit unter Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist, mindestens zwei Wochen, zu ändern. Die Ankündigung erfolgt durch Veröffentlichung der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Angabe des Zeitpunkts des Inkrafttretens im Internet auf der Website von CC CarConsult, H.O.T.A.S..
Widerspricht der Vertragspartner/Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung, so gelten die abgeänderten Geschäftsbedingungen als angenommen. In der Ankündigung der Änderung wird gesondert auf die Bedeutung der Zweiwochenfrist hingewiesen. Bei einem fristgemäßen Widerspruch des Vertragspartners/Kunden gegen die geänderten Geschäftsbedingungen ist CC CarConsult unter Wahrung der berechtigten Interessen des Vertragspartners/Kunden berechtigt, den mit dem Vertragspartner/Kunden bestehenden Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, zu dem die Änderung in Kraft tritt. Entsprechende Inhalte des Vertragspartners/Kunden werden sodann in der Datenbank gelöscht. Der Vertragspartner/Kunde kann hieraus keine Ansprüche gegen CC CarConsult geltend machen.
§ 9 Allgemeines
Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von CC CarConsult.
Nebenabreden, Ergänzungen und Abweichungen einzelner Bestimmungen sind nur gültig, soweit sie schriftlich durch CC CarConsult bestätigt werden. Dieses Schriftformerfordernis selbst kann nur durch schriftliche Bestätigung der Geschäftsführung der CC CarConsult GmbH unter Nennung der betroffenen Regelungen aufgehoben werden. Sollten einzelne Bestimmungen/Klauseln unwirksam sein, so soll der übrige Inhalt unberührt bleiben. In diesem Fall soll an Stelle der unwirksamen Bestimmung/Klausel eine solche treten, die den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Gleiches gilt, sofern die Geschäftsbedingungen lückenhaft sein sollten.
Gültig ab. 01. März 2012



